Erbrecht

Ihre Wünsche zählen

Viele Menschen haben genaue Vorstellungen davon, was nach ihrem Tod mit ihrem Besitz passieren soll. Es empfiehlt sich in diesem Fall, ein Testament aufzusetzen. Auch Sie können so sichergehen, dass Ihre letzten Wünsche berücksichtigt werden. Denken Sie bitte daran, folgende formale Anforderungen zu berücksichtigen: Verfassen Sie Ihr Testament handschriftlich, geben Sie Ort und Datum an und unterschreiben Sie es mit Ihrem vollen Namen.

Anwälte und Notare können Sie beraten und bei der Ausformulierung unterstützen.

Liegt kein Testament vor, gilt die Erbfolge gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Wir bitten um Beachtung:

In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar.

Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.