Viele Menschen haben genaue Vorstellungen davon, was nach ihrem Tod mit ihrem Besitz passieren soll. Es empfiehlt sich in diesem Fall, ein Testament aufzusetzen. Auch Sie können so sichergehen, dass Ihre letzten Wünsche berücksichtigt werden. Denken Sie bitte daran, folgende formale Anforderungen zu berücksichtigen: Verfassen Sie Ihr Testament handschriftlich, geben Sie Ort und Datum an und unterschreiben Sie es mit Ihrem vollen Namen.
Anwälte und Notare können Sie beraten und bei der Ausformulierung unterstützen.
Liegt kein Testament vor, gilt die Erbfolge gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Wir bitten um Beachtung:
In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar.
Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.
Häufig fehlen Menschen nach einem Todesfall die Worte. Formulierungen klingen leicht übertrieben oder gestelzt. Viele haben keine Übung darin, eigene Gefühle zu formulieren. Erst recht nicht, wenn es darum geht, Trauer und Anteilnahme auszudrücken. Und dann gibt es auch immer wieder die Angst, den Trauernden zu nahe zu treten, sie auf die eine oder andere Art „falsch“ anzusprechen.
Als Bestatter mit jahrzehntelanger Erfahrung im Umgang mit Trauernden können wir Ihnen sagen, dass Sie sich diese Sorgen nicht zu machen brauchen. Wer einen Menschen verloren hat, ist meist dankbar für jede Anteilnahme. Wichtig ist einfach, dass sie aufrichtig ist und von Herzen kommt. So sollten auch Ihre Worte sein. Nehmen Sie deshalb Ihre eigenen und vertrauen Sie darauf, dass sie Trost spenden werden. Die Hinterbliebenen werden es sehr zu schätzen wissen.
Je nach Beziehung duzen oder siezen Sie, wählen Sie zwischen „Liebe/r“ oder „Sehr geehrte/r“.
Hier ist Ihre ehrliche Stimme gefragt. Sind Sie betroffen? Unfassbar traurig? Können Sie den Tod gar nicht fassen? Oder sprechen Sie einem Vorgesetzten höflich Ihre Anteilnahme aus? Möchten Sie sagen, dass Sie mitfühlen und Kraft für die Zukunft wünschen? Entscheidend ist, in welcher Beziehung Sie zu den Trauernden stehen. Entsprechend wählen Sie Ihre eigenen Worte.
Hier geht es um Ihre Verbindung mit der/ dem Verstorbenen. Waren Sie eng befreundet? Haben Sie schöne Erinnerungen an sie/ihn? Welche Erinnerungen an sie/ihn werden Sie für immer behalten? Handelt es sich um einen Kollegen, dann haben Sie vielleicht bestimmte Seiten seiner Persönlichkeit sehr zu schätzen gelernt. Welche waren das? Stellen Sie sich diese Fragen.
Der Schlussgruß gibt Ihnen die Möglichkeit, Wünsche für die Hinterbliebenen zu formulieren. Denken Sie daran, dass die Angehörigen einer/eines Verstorbenen nach der Bestattung häufig durch eine lange Zeit der Trauer gehen. Vielleicht möchten Sie ihnen dafür Kraft und Zuversicht wünschen. Oder Sie möchten eine bestimmte Hilfe anbieten. Was es auch ist, schreiben Sie es einfach auf.
Nicht selten bekommen Kinder und Heranwachsende wenig Aufmerksamkeit, wenn es um die Planung einer Bestattung geht. Dabei betrifft sie der Tod eines Verwandten ebenso wie die Erwachsenen. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass es für alle Beteiligten gut ist, auch ganz junge Menschen in die Trauer- und Abschiedszeremonie einzubinden − sofern das auch alle wollen. Kinder können z. B. den Sarg bemalen, Kerzen daraufstellen oder ein Lied auf der Gitarre spielen. Bei Bestattungen Paul Horn beraten wir Sie dazu gerne im persönlichen Gespräch.
Jeder kann in die Situation geraten, nicht mehr selbstständig über sich und seinen Körper entscheiden zu können. Welche lebenserhaltenden Maßnahmen möchten Sie im Notfall in Anspruch nehmen? Und welche lehnen Sie eventuell ab? Eine eindeutig formulierte Patientenverfügung kann Ihnen die Sicherheit geben, dass mit Ihnen nichts passiert, was Ihren Überzeugungen zuwiderläuft. Wir empfehlen beim Verfassen die Beratung durch Ihren Hausarzt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
Wenn es einmal so weit ist, dass ein sterbender Mensch als Organspender in Frage kommt, überfordert diese Entscheidung die Angehörigen oft. In der Situation großer Trauer ist es eine Erleichterung, wenn die Antwort auf alle offenen Fragen im Organspendeausweis steht. Auf diesen Seiten können Sie sich informieren und Ihre ganz eigene Entscheidung treffen:
Im Folgenden haben wir einige Dokumente für Sie zusammengestellt, die vielleicht hilfreich für Sie sind.